TAP Corporate Homepage

Terms & Bedingungen – TAP Corporate

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1.1. TAP Corporate ist ein Treueprogramm von TAP Air Portugal (nachfolgend "Programm"), das sich speziell an Unternehmen (nachfolgend "Unternehmen" oder "Kunde") wendet und es diesen ermöglicht, auf einem Unternehmenskonto Guthaben anzusammeln, wann immer die Mitarbeiter dieses Unternehmens mit der TAP-Gruppe reisen. Das angesammelte Guthaben kann für die Bezahlung zukünftiger Reisen oder anderer TAP-Produkte verwendet werden.

1.2. TAP Corporate richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, wobei für die Teilnahme am Programm keinerlei Mindestmengen hinsichtlich der Anzahl oder des Umfangs an Reisen erforderlich sind.

1.3. Die Teilnahme am Programm TAP Corporate bleibt auf solche Unternehmen beschränkt, die keinen anderen Geschäftsvertrag, insbesondere die Tarife betreffend, mit TAP Air Portugal ausgehandelt haben.

1.4. Reisebüros, Reiseveranstalter, Ticketverkäufer und selbständige Reisevermittler sind nicht berechtigt, dem Programm TAP Corporate als Kunden beizutreten.

1.5 TAP Air Portugal kann von einem im Programm registrierten Unternehmen jederzeit die Zusendung seines digitalen Handelsregisterauszugs verlangen (zu welchem Zwecke das Unternehmen nur den Zugangscode zu dem im "Bürgerportal" ("Portal do Cidadão") abrufbaren digitalen Handelsregisterauszug anzugeben braucht).

1.6. TAP Air Portugal kann von einem Unternehmen jederzeit einen Nachweis über das tatsächliche Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit den Mitarbeitern verlangen, die berechtigt sind, im Rahmen des Programms TAP Corporate Guthaben anzusammeln.

1.7 TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, auf der Grundlage der Auskünfte, die bei der Anmeldung im Beitrittsformular erteilt wurden (siehe hierzu unten), den Beitritt des Unternehmens zum Programm TAP Corporate anzunehmen oder abzulehnen.

1.8 TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, jederzeit die hier festgelegten Teilnahmebedingungen zu ändern, was insbesondere den Inhalt des Produkts, das Erbringen von Dienstleistungen, die teilnehmenden Partner, spezielle Regelungen und andere Informationen betrifft, die auf der Website www.tapcorporate.com bekannt gegeben werden. Änderungen des Produkts und der mit dem Programm verbundenen Leistungen werden den teilnehmenden Unternehmen rechtzeitig über die verfügbaren Kommunikationswege mitgeteilt.


2. BEGINN UND ENDE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN TAP AIR PORTUGAL UND DEM UNTERNEHMEN

2.1. Um an dem Programm teilzunehmen, muss sich das Unternehmen mittels des Beitrittsformulars, das unter www.tapcorporate.com verfügbar ist, für TAP Corporate anmelden. 

2.2. Im Anschluss an die Online-Registrierung erhält das Unternehmen automatisch eine Bestätigung der Anmeldedaten; diese wird an die bei der Anmeldung mitgeteilte E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Unternehmens (siehe dazu unten) gesandt. 

2.3 Die Anmeldung impliziert die vorherige Annahme der Teilnahmebedingungen am Programm, die am Datum besagter Anmeldung gültig sind.

2.4 TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, eine bestehende Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls eine der folgenden Situationen festgestellt wird:

2.4.1 Betrug oder unzulässige Nutzung;
2.4.2 Missbräuchliche Ausnutzung der mit dem Programm TAP Corporate verbundenen Privilegien;
2.4.3 Erteilung falscher Informationen;
2.4.4 Keine Nutzung des Programms während eines Zeitraums von zwei (2) aufeinander folgenden Jahren;
2.4.5 Nutzung des Programms und seiner Vorzüge durch Fluggäste, die kein Arbeitsverhältnis mit dem teilnehmenden Unternehmen haben.

2.5 Sollte TAP Air Portugal in einem der oben aufgeführten Fälle die Vereinbarung kündigen, da eine der dort beschriebenen Situationen festgestellt wurde, so wird das laufende Guthaben unverzüglich für erloschen erklärt und das Unternehmenskonto annulliert.

2.6. Beide Parteien (TAP und das Unternehmen) können das Vertragsverhältnis mittels einer schriftlichen Mitteilung an die jeweils andere Partei binnen einer Frist von 30 (dreißig) Tagen kündigen.


3. IDENTIFIKATIONSCODE DES UNTERNEHMENS – CI

3.1. Beim "CI-Code" handelt es sich um einen Identifikationscode des Unternehmens innerhalb des Programms TAP Corporate. Dieser Code dient der Identifikation des Unternehmens bei allen TAP-Buchungen.

3.2.Das im Programm registrierte Unternehmen übernimmt die Verantwortung dafür, immer dann seinen CI-Code anzugeben, wenn es eine Reise mit TAP Air Portugal erwirbt, sei es über ein Reisebüro oder direkt bei TAP Air Portugal.

3.3. Bei Buchungen über die Website www.flytap.com muss der CI-Code in das hierfür vorgesehene Feld eingegeben werden: Bereich "Daten des Inhabers der Buchung".

3.4. Der CI-Code ist streng vertraulich und kann nur vom Unternehmen bzw. von dem im Namen des Unternehmens handelnden Reiseveranstalter benutzt werden. Eine unzulässige Nutzung dieses Codes muss sofort schriftlich TAP Air Portugal gemeldet werden.

3.5. TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, im Falle einer unzulässigen Nutzung oder falls das Unternehmen seine vertraglichen Pflichten im Rahmen des Programms TAP Corporate nicht erfüllt, den CI-Code mit sofortiger Wirkung für ungültig zu erklären. (Dies gilt auch für die in Klausel 2.4 genannten Fälle).


4. ANSPRECHPARTNER

4.1. Beim Beitritt zum Programm ist eine für die Verwaltung des Unternehmenskontos zuständige Person zu benennen, die als die wichtigste Kontaktperson für TAP Air Portugal bei der täglichen Reiseplanung des Unternehmens fungiert und nachfolgend "Ansprechpartner" genannt wird. Die jeweiligen E-Mail-Adressen müssen miteinander übereinstimmen, d. h. die E-Mail-Domain des Unternehmens muss gleich der E-Mail-Domain des Ansprechpartners sein.

4.2. Zum Zeitpunkt des Beitritts teilt das Unternehmen TAP Air Portugal die persönlichen Daten des Ansprechpartners mit und sichert gleichzeitig zu, von diesem die Zustimmung dafür erhalten zu haben. Des Weiteren sichert das Unternehmen zu, den Ansprechpartner über die in Klausel 5 beschriebenen Bedingungen informiert zu haben, unter denen TAP Air Portugal persönliche Daten verarbeitet.

4.3. Der Ansprechpartner erfüllt die Funktion eines Gruppenadministrators. Bei der Anmeldung eines Unternehmens muss der Name der Gruppe angegeben werden, der das Unternehmen angehört, damit stets neue Unternehmen, die derselben Unternehmensgruppe angehören, hinzugefügt werden können.

4.4. Der Ansprechpartner kann Nutzer von gleichem Rang wie er selbst („Gruppenadministrator“) oder von einem niedrigeren Rang („Unternehmensadministrator“) erstellen, damit diese auf das Konto der Gruppe bzw. des Unternehmens zugreifen können. In diesem Fall sichert das Unternehmen zu, dass es die Zustimmung der Nutzer zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten erhalten hat, nachdem sie über die Bedingungen in der Klausel 5 informiert wurden.

4.5. In außergewöhnlichen Fällen und mittels Vorlage des Handelsregistereintrags des Unternehmens sowie einer Kopie der Unternehmenskarte kann das Unternehmen per E-Mail eine Änderung der Daten bezüglich des Ansprechpartners beantragen.

4.6. Der Ansprechpartner des Unternehmens ist dafür zuständig, TAP Air Portugal per E-Mail rechtzeitig jede relevante Änderung mitzuteilen, einschließlich Änderungen des Namens des Unternehmens.

4.7. Der Ansprechpartner und die weiteren Gruppenadministratoren können vorbehaltlich ihrer entsprechenden Zustimmung Mitteilungen über das Programm, die Sonderangebote oder den Newsletter von TAP Corporate erhalten; gemäß den Bestimmungen in der Klausel 5.4. können sie jederzeit gegen eine solche Zusendung Einspruch erheben.

4.8. Der Ansprechpartner und die weiteren Gruppenadministratoren müssen die Mitarbeiter anmelden, die berechtigt sind, Corporate-Guthaben zugunsten des Unternehmens zu sammeln. Bei der Anmeldung der Mitarbeiter muss die E-Mail-Domain zwingend mit der Domain des Unternehmens übereinstimmen.

4.9. Es obliegt dem Ansprechpartner, dafür zu sorgen, dass sämtliche Mitarbeiter der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten, die für die Durchführung des Programms erforderlich sind, durch TAP Air Portugal zugestimmt haben, nachdem sie über die Bestimmungen in der Klausel 5 informiert wurden.

4.10. Der Ansprechpartner und die weiteren Gruppen- oder Unternehmensadministratoren werden bei der Kontaktaufnahme mit der Hotline von TAP Corporate zu Zwecken der Aktualisierung von Daten oder im Hinblick auf die Erstellung neuer Buchungen von Tickets oder Dienstleistungen der TAP darum gebeten, einige Felder zu validieren. Dies betrifft etwa den CI-Code des Unternehmens, den Namen des Ansprechpartners, die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners oder die Steuernummer (USt.-IdNr.) des Unternehmens.

5. VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN

5.1. Der Beitritt zum Programm und seine Nutzung setzen voraus, dass über die persönlichen Daten des Ansprechpartners und der dem Unternehmen angehörenden Mitarbeiter Auskunft erteilt wird: Hierbei geht es um Daten zur Identifikation, Kontaktdaten sowie um Daten bezüglich der erworbenen Reisen.

5.2. Die persönlichen Daten werden von TAP Air Portugal so lange gespeichert, wie die Mitgliedschaft des Unternehmens im Programm währt.

5.3. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann der Dateninhaber jederzeit Zugang zu den ihn betreffenden persönlichen Daten sowie ihre Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übertragbarkeit verlangen, oder aber gegen ihre Verarbeitung Widerspruch einlegen, indem er sich an die Hotline von TAP Corporate wendet. Zur Sicherheit des Dateninhabers setzt die Änderung bestimmter persönlicher Daten die Zusendung eines Identifikationsnachweises voraus.

5.4. Über das oben genannte Kommunikationsmittel kann der Dateninhaber seine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten widerrufen, wodurch allerdings eine Verarbeitung durch TAP Air Portugal, die auf der Grundlage einer zuvor erteilten Zustimmung bis zu diesem Datum bereits erfolgte, nicht ungültig wird. Vorbehaltlich eines anderen administrativen oder gerichtlichen Einschreitens steht dem Dateninhaber das Recht zu, gemäß den geltenden Gesetzen Beschwerden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzubringen, falls er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gemäß den obigen Bestimmungen nicht in legitimer Weise erfolgt.

5.5. Für weitere Informationen über die Bedingungen für die Verarbeitung von Daten durch TAP Air Portugal verweisen wir den Dateninhaber auf unsere Datenschutzerklärung. Außerdem können Sie sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] an den Datenschutzbeauftragten wenden.


6. ANSAMMELN VON GUTHABEN

6.1. Das Ansammeln von Guthaben auf dem Unternehmenskonto gilt für Flüge, die von der TAP-Gruppe durchgeführt werden, und für Tickets, die mit dem TAP-Siegel (047) ausgestellt werden.

6.2. Um Guthaben anzusammeln, muss das Unternehmen stets die Registrierung des CI-Codes (Identifikationscode des Unternehmens) verlangen, egal wo die Buchung getätigt wird, sei es bei einem Reisebüro, an den Verkaufsschaltern, in der Buchungszentrale der TAP oder über die Website www.flytap.com.

6.3. Die Möglichkeit, Guthaben anzusammeln, gilt nur für Tickets, die nach dem Beitrittsdatum zum Programm TAP Corporate benutzt wurden, und beschränkt sich auf die Mitarbeiter, die in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen stehen.
 
6.4. Das Guthaben wird dem Unternehmenskonto am Tag nach Durchführung des Flugs gutgeschrieben.
 
6.5. Die Mitarbeiter, die zum Ansammeln von Guthaben berechtigt sind, müssen im persönlichen Bereich unter "eingetragene Mitarbeiter" registriert sein. Die E-Mail-Domain der Mitarbeiter muss mit der E-Mail-Domain des Unternehmens übereinstimmen.

6.6. Nicht zum Ansammeln von Guthaben berechtigt sind: 

6.6.1. Prämientickets und Upgrades, die über das TAP Miles&Go-Programm erworben wurden (Buchungsklasse 'X' und 'I');
6.6.2. Tickets, die für Charter- oder Codeshare-Flüge ausgestellt wurden (Flüge, die mit Maschinen der TAP-Gruppe, nicht aber von der TAP selbst durchgeführt werden); Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr; 
6.6.3. Ermäßigungstickets ID/AD/TC/DG; 
6.6.4. Tickets mit Gruppenreservierungen (Buchungsklasse ‘G’); 
6.6.5. Geschenktickets mit vollständiger oder teilweiser Senkung des Tarifpreises;
6.6.6. Plusgrade und Upgrades am Flughafen und an Bord;
6.6.7. Kinder- oder Baby-Tickets;
6.6.8. Tickets, die gänzlich mit Guthaben erworben wurden;
6.6.9. Bei Tickets, die teilweise mit Guthaben erworben wurden, wird der Anteil, der mit dem Guthaben beglichen wurde, nicht für weiteres Ansammeln berücksichtigt;
        6.6.10. Tickets von Fluggästen, die gegen die Einreisebestimmungen des Landes verstoßen (z.B. Deportierte, Fluggäste ohne Visum etc.).
 
6.7. TAP Air Portugal behält sich das Recht vor, die vom Unternehmen im persönlichen Bereich unter "eingetragene Mitarbeiter" angegebenen Informationen sowie die entsprechende Ansammlung von Guthaben durch das Unternehmen zu prüfen.

6.8. Das Guthaben berechnet sich nach dem Gesamtbetrag des bezahlten Tarifpreises zuzüglich des Treibstoffzuschlags der Fluggesellschaft (YQ) und variiert je nach dem erworbenen TAP-Tarife: Top Executive, Executive, Plus, Classic, Basic oder Discount. Flughafengebühren und erworbene Serviceleistungen der TAP werden für das Ansammeln von Guthaben nicht berücksichtigt.


 TABELLE FÜR DAS ANSAMMELN VON GUTHABEN
 Kabine Tarife  TAP Corporate 
Business Top Executive 5%
Executive 4%
Economy Plus 5%
Classic 4%
Basic 3%
Discount 0,5%

 

7. CORPORATE-GUTHABEN

7.1. Das angesammelte Guthaben entspricht jeweils der lokalen Währung (außer im Fall von Angola, wo der Saldo in Euro angezeigt wird).

7.2. Das angesammelte Guthaben bleibt nach der Gutschrift zwei (2) Jahre lang gültig.

7.3 Das Unternehmen kann die Gültigkeit des angesammelten Guthabens nicht verlängern.

6.4 Das angesammelte Guthaben kann nicht direkt in Geld eingetauscht werden.

7.5 Die Verwaltung des Guthabens unterliegt der alleinigen Verantwortung des Unternehmens, das dem Programm TAP Corporate beigetreten ist.

7.6 Sollte es sich als notwendig erweisen, ein nicht gutgeschriebenes Guthaben einzufordern, so kann das Unternehmen dies tun, indem es sich auf der Website www.tapcorporate.com über die Funktion "Guthaben einfordern" einloggt und dann alle erforderlichen Felder ausfüllt.

7.6.1 Die Gutschriftszeit über die Funktion „Guthaben anfordern“ kann bis zu drei Wochen dauern.

7.7  „Anträge auf Gutschriften“ werden nur für Tickets angenommen, die innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab dem Datum, an dem das Formular „Gutschrift beantragen“ ausgefüllt oder der Antrag über unseren TAP Corporate Hilfe-Service gesendet wurde, geflogen wurden. Dies gilt nur für Mitarbeiter, die im persönlichen Bereich unter „Registrierte Mitarbeiter“ registriert sind. Die E-Mail-Domäne des Mitarbeiters muss mit der E-Mail-Domäne des Unternehmens übereinstimmen. 

8. VERWENDUNG DES GUTHABENS

8.1. Die Nutzung des angesammelten Guthabens erfolgt über das Buchungssystem, das auf der Website nach dem Login in das Unternehmenskonto aufgerufen werden kann.

8.2. Das gesammelte Guthaben kann ganz oder teilweise (mindestens 10 EUR) für zukünftige Reisen mit TAP Air Portugal (von der TAP-Gruppe durchgeführte Flüge) verwendet werden, oder aber für andere TAP-Produkte, die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs erhältlich sind (z.B. „Zusatzgepäck“, „Fast Track“, „Zugang zur Lounge“ o.ä.).

8.3 Die auf das Ticket anzuwendenden Regeln (Änderungen, Rückerstattungen usw.) entsprechen denen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs desselben für den jeweiligen Tarif bzw. das jeweilige Produkt Gültigkeit besaßen. 

8.4. Das verfügbare Guthaben kann als Zahlungsmittel für alle Dienste von TAP Air Portugal und TAP Express verwendet werden.

8.5 Im Fall von Rückerstattungen richten sich diese nach den Bestimmungen des erworbenen Tarifs.

8.6 Im Fall von Rückerstattungen bei der Bezahlung von Tickets und/oder Serviceleistungen mit Guthaben gilt für das rückerstattete Guthaben wieder die ursprüngliche Gültigkeitsdauer.

9. WERBEAKTIONEN

9.1. TAP Air Portugal kann im Rahmen des Programms TAP Corporate jederzeit Sonderaktionen durchführen.

9.2. Die Nutzungsbedingungen und die Dauer solcher Werbeaktionen werden bekannt gegeben über:
8.2.1 Die Website von TAP Corporate: www.tapcorporate.com;
8.2.2 Andere Kommunikationskanäle der TAP; oder 8.2.3 Kommunikationskanäle außerhalb der TAP.