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Beförderungsbedingungen

1. Bedingungen und Haftung

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Ihr Beförderungsvertrag mit der TAP richtet sich nach:

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und Gepäck

Das  Informationsblatt im PDF-Format (PDF, 0,1 MB, DE) gibt einen Überblick über alle Haftungsbestimmungen, denen die Luftfahrtunternehmen in der EU seit dem 30. Dezember 2009 unterliegen, so wie im EU-Recht und dem Montrealer Übereinkommen gefordert. Weitere Informationen über die Fluggastrechte erhalten Sie hier (PDF, 0,1 MB, DE).

 

2. Verordnung 261/04

Dieser Hinweis wird von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 11. Februar 2004 verlangt. Bitte fordern Sie vom verantwortlichen Unternehmen die Umsetzung dieser Verordnung. Laden Sie das Dokument hier (PDF, 0,1 MB, DE) herunter.

Hinweis zur Annullierung

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  1. Für den Fall der Nichtdurchführung eines geplanten Flugs, der von TAP AIR PORTUGAL hätte durchgeführt werden sollen und für den zumindest ein Platz reserviert war;
  2. Für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie hätten in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wären ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt worden);
  3. Unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen oder dass sie, ungeachtet des Grundes dafür, von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden;
  4. Nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden;
  5. Für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.

Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

1. Bei Annullierung eines Flugs bietet Ihnen TAP Air Portugal die folgenden Unterstützungsleistungen an:

1.1
 Eine der folgenden Optionen:

(a) die binnen sieben Tagen zu leistende vollständige Erstattung Ihrer Flugscheinkosten (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen), und zwar für die von Ihnen nicht zurückgelegten Reiseabschnitte sowie auch für die bereits zurückgelegten Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort (zum frühestmöglichen Zeitpunkt);
b) anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
c) anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Datum Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.

Anmerkung 1: Die Bestimmung von Absatz (a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, ausgenommen solche Fälle, in denen sich der Anspruch auf Erstattung aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

Anmerkung 2: Befinden sich in einer Stadt oder in einer Region mehrere Flughäfen und bietet TAP Air Portugal Ihnen einen Flug zu einem anderen Flughafen an als in Ihrer Buchung ursprünglich vorgesehen war, trägt TAP Air Portugal die Kosten für Ihre Beförderung von diesem anderen Flughafen zu dem in Ihrer Buchung vorgesehenen Flughafen oder aber zu einem sonstigen nahe gelegenen und mit Ihnen vereinbarten Zielort.


1.2 Darüber hinaus bietet TAP Air Portugal Ihnen kostenlos folgende Leistungen an:

(a) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(b) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B.: Fax, Telex).


1.3 Liegt im Falle einer anderweitigen Beförderung aufgrund der Annullierung Ihres Flugs die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit frühestens einen Tag nach der planmäßigen Abflugzeit Ihres annullierten Flugs, so bietet TAP Air Portugal ferner die folgenden Leistungen an:

a) Unterbringung im Hotel, falls: 

  • ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
  • ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist;
b) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Hinweis: Sämtliche Ausgaben in Verbindung mit den oben unter 1.2 (a) und (b) und 1.3 (a) und (b) genannten Leistungen, die nach der dritten Stunde vor der Abflugzeit des oben im Abschnitt 1.1 (a) erwähnten Rückflugs oder eines anderweitigen Flugs im Sinne von Abschnitt 1.1 (b) oder (c) getätigt werden, gehen auf Ihre Kosten.


1.4 Sie haben Anspruch auf die folgenden Ausgleichszahlungen, die gemäß den Bestimmung des obigen Abschnitts 1.1 (a) zu leisten sind:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km;
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
c) 600 EUR bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.

Hinweis: Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Flugannullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.

Es sei denn:

  • Sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet;
  • Sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen;
  • Sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen;
  • TAP Air Portugal kann nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.


2. Wird Ihnen gemäß den obigen Absätzen 1.1 (b) und (c) eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit sich gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs nicht um mehr als:

i) zwei Stunden (bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km);
ii) drei Stunden (bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km);
iii) vier Stunden (bei allen nicht unter (i) oder (ii) fallenden Flügen) verzögert, so kann TAP Air PORTUGAL die in den obigen Absätzen 1.4 (a), (b) und (c) vorgesehenen Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen.


3. Die im vorliegenden Hinweis genannten Unterstützungsleistungen gelten unbeschadet jeglicher Ansprüche auf einen weiter gehenden Schadensersatz, der Ihnen gemäß den hierfür anwendbaren Rechtsnormen (insbesondere der Richtlinie 90/314/EWG bezüglich Pauschalreisen) möglicherweise zusteht, wobei besagte Unterstützungsleistungen jedoch auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden können.



4. 
Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung haben gemäß den obigen Absätzen 1.2 (a) und (b) sowie 1.3 (a) und (b) Anspruch auf baldmöglichste Betreuung. TAP Air Portugal wird mit besonderer Sorgfalt ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.



5. 
Voucher oder MCO-Gutscheine jeglicher Art, die von TAP Air Portugal zu Rückerstattungs- oder Bezahlungszwecken ausgegeben werden, können nur für Reisen oder Dienstleistungen verwendet werden, die direkt von TAP Air Portugal durchgeführt bzw. erbracht werden.



6. 
Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:

  • Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
  • Ausführendes Luftfahrtunternehmen - ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
  • Endziel - der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
  • Person mit eingeschränkter Mobilität -  jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert.



Hinweis bei Verspätung eines Flugs

Die folgenden Bestimmungen gelten:
  • Für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie hätten in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wären ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt worden);
  • Unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (oder auf elektronischem Wege) mitgeteilten Zeit zur Abfertigung einfinden oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit; des Weiteren auch unter der Bedingung, dass die Fluggäste ungeachtet des Grundes dafür von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden;
  • Nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden;
  • Für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.
Hinweis: Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn TAP Air Portugal nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. 

Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

1. Ist für TAP Air Portugal nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, und zwar um:

i) zwei Stunden (bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km);
ii) drei Stunden (bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km);
iii) vier Stunden oder mehr bei allen nicht unter (i) oder (ii) fallenden Flügen.

Hinweis: Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.


So bietet Ihnen TAP Air Portugal unentgeltlich die folgenden Unterstützungsleistungen an:

(a) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
(b) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B.: Fax, Telex).

1.1. Wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, so bietet Ihnen TAP Air Portugal zusätzlich zu den oben unter Punkt 1 beschriebenen Unterstützungsleistungen die folgenden Leistungen unentgeltlich an:

a) Unterbringung im Hotel, falls:

  • Ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist oder
  • Ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist;
b) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

1.2 Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden und sollten Sie sich dafür entscheiden, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen, bietet Ihnen TAP Air Portugal zusätzlich zu den oben unter den Abschnitten 1 und 1.1 beschriebenen Unterstützungsleistungen auch die binnen sieben Tagen zu leistende vollständige Erstattung Ihrer Flugscheinkosten an (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen), und zwar für die von Ihnen nicht zurückgelegten Reiseabschnitte sowie auch für die bereits zurückgelegten Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort (bei frühestmöglicher Gelegenheit). 

Hinweis: Die oben genannte Bestimmung gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, ausgenommen solche Fälle, in denen sich der Anspruch auf Erstattung aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.


2. Sämtliche Ausgaben in Verbindung mit den oben unter 1 (a) und (b) sowie 1.1 (a) und (b) genannten Leistungen, die nach der dritten Stunde vor der Abflugzeit des verspäteten Flugs oder des oben in Abschnitt 1.2 erwähnten Rückflugs getätigt werden, gehen auf Ihre Kosten.


3. TAP AIR PORTUGAL erbringt die im vorliegenden Hinweis beschriebenen Unterstützungsleistungen innerhalb der in 1 (i), (ii) und (iii) für jede Entfernungskategorie festgelegten Zeiträume.


4. Die im vorliegenden Hinweis genannten Unterstützungsleistungen gelten unbeschadet jeglicher Ansprüche auf einen weiter gehenden Schadensersatz, der Ihnen gemäß den hierfür anwendbaren Rechtsnormen (insbesondere der Richtlinie 90/314/EWG bezüglich Pauschalreisen) möglicherweise zusteht, wobei besagte Unterstützungsleistungen jedoch auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden können.


5. Im Falle einer Verspätung von beliebiger Dauer haben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung gemäß den obigen Abschnitten 1 und 1.1 Anspruch auf baldmöglichste Betreuung. TAP AIR PORTUGAL wird mit besonderer Sorgfalt ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.


6. Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:
  • Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedsstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
  • Ausführendes Luftfahrtunternehmen - ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
  • Endziel - der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
  • Person mit eingeschränkter Mobilität - jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert.




Hinweis zur Beförderungsverweigerung

Die folgenden Bestimmungen gelten:

  • Für Fluggäste, die auf Flughäfen innerhalb der EU einen Flug antreten, sowie für Fluggäste, die von einem Flughafen außerhalb der EU mit einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft einen Flug zu einem Flughafen innerhalb der EU antreten (es sei denn, sie hätten in dem Staat, in dem sich besagter Flughafen außerhalb der EU befindet, Vergütungen oder eine Entschädigung erhalten und es wären ihnen dort Unterstützungsleistungen gewährt worden);
  • Unter der Bedingung, dass die Fluggäste über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (oder auf elektronischem Wege) mitgeteilten Zeit zur Abfertigung einfinden oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit; des Weiteren auch unter der Bedingung, dass die Fluggäste ungeachtet des Grundes dafür von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen von einem Flug, für den sie eine Buchung besaßen, auf einen anderen Flug umgebucht wurden;
  • Nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist, oder aber mit Flugscheinen, die im Rahmen von Vielfliegerprogrammen oder anderen Werbeprogrammen ausgegeben wurden;
  • Für Flüge, bei denen TAP Air Portugal das ausführende Luftfahrtunternehmen ist.

Bestimmungen über Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen

1. Die Nichtbeförderung ist eine Weigerung seitens eines Luftfahrtunternehmens, bei einem Flug bestimmte Fluggäste zu befördern, obwohl sie sich unter den oben unter "Anwendungsbereich" genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden haben, ausgenommen solche Fälle, in denen vertretbare Gründe für die Nichtbeförderung vorliegen, wie sie sich etwa im Zusammenhang mit der Gesundheit, der Sicherheit oder mit unzureichenden Reiseunterlagen ergeben können.


2. Bevor das Luftfahrtunternehmen TAP AIR PORTUGAL die Beförderung verweigert, versucht es zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung zu Bedingungen, die mit ihnen zu vereinbaren sind, zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen zu bewegen. Diesen Freiwilligen stehen überdies Unterstützungsleistungen gemäß den Absätzen (a) bis (c) des nachfolgenden Abschnitts 3.2 zu – ganz so, wie sie in den Vordrucken "Nichtbeförderung - Freiwillige" vorgesehen sind, die von den auf ihre Buchungen verzichtenden Fluggästen unterzeichnet werden.


3. Finden sich nicht genügend Freiwillige und verweigert Ihnen TAP AIR PORTUGAL gegen Ihren Willen die Beförderung, so wird Ihnen TAP AIR PORTUGAL unverzüglich:

3.1 Ausgleichszahlungen (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen) werden wie folgt erstattet:


a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km;
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
c) 600 EUR bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.

Anmerkung 1: Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt. Die Entfernungen sind nach der Methode der Großkreisentfernung zu ermitteln.

Anmerkung 2: Wird Ihnen gemäß den nachfolgenden Absätzen

3.2 (b) und (c) eine anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit sich gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Flugs nicht um mehr als (i) zwei Stunden (bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km), (ii) drei Stunden (bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km) oder (iii) vier Stunden (bei allen nicht unter (i) oder (ii) fallenden Flügen) verzögert, kann TAP PORTUGAL die in den obigen Absätzen 3.1 (a), (b) und (c) vorgesehenen Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen.

Darüber hinaus bietet TAP Air Portugal Ihnen unentgeltlich eine der folgenden Optionen an:

(a) die binnen sieben Tagen zu leistende vollständige Erstattung Ihrer Flugscheinkosten (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen), und zwar für die von Ihnen nicht zurückgelegten Reiseabschnitte sowie auch für die bereits zurückgelegten Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Rückflug zu Ihrem ersten Abflugort (zum frühestmöglichen Zeitpunkt);
b) anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt;
c) anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen zu einem späteren Datum Ihrer Wahl, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen;
d) Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit;
e) Unterbringung im Hotel, falls:
  • Ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist;
  • Ein Aufenthalt zusätzlich zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist;
f) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges);
g) Telefonkarte, zwei Telefonanrufe oder sonstige Kommunikationsmittel (z.B.: Fax, Telex).

Anmerkung 1: Die Bestimmung von Absatz (a) gilt auch für Fluggäste, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, ausgenommen solche Fälle, in denen sich der Anspruch auf Erstattung aus der Richtlinie 90/314/EWG ergibt.

Anmerkung 2: Sämtliche Ausgaben in Verbindung mit den oben unter den Absätzen (w) bis (z) genannten Leistungen, die erst nach der dritten Stunde vor der Abflugzeit des oben in Absatz (a) erwähnten Rückflugs oder eines anderweitigen Flugs im Sinne von Absatz (b) oder (c) getätigt werden, gehen auf Ihre Kosten.

Anmerkung 3: Befinden sich in einer Stadt oder in einer Region mehrere Flughäfen und bietet TAP AIR PORTUGAL Ihnen einen Flug zu einem anderen Flughafen an, als er in Ihrer Buchung ursprünglich vorgesehen war, trägt TAP AIR PORTUGAL die Kosten für Ihre Beförderung von diesem anderen Flughafen zu dem in Ihrer Buchung vorgesehenen Flughafen oder aber zu einem sonstigen nahe gelegenen und mit Ihnen vereinbarten Zielort.


4. Werden Sie von TAP AIR PORTUGAL in eine höhere Klasse umgebucht als die, für die der Flugschein erworben wurde, darf sie Ihnen dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung berechnen. Werden Sie von TAP AIR PORTUGAL in eine niedrigere Klasse umgebucht als die, für die der Flugschein erworben wurde, erstattet sie Ihnen binnen sieben Tagen (durch Barzahlung, elektronische Überweisung, Scheck oder – mit Ihrem schriftlichen Einverständnis – in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen):

a) 30 % des Preises des Flugscheins bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1.500 km;
b) 50 % des Preises des Flugscheins bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km;
c) 75 % des Preises des Flugscheins bei allen nicht unter die Buchstaben (a) oder (b) fallenden Flügen.


5. Haben Sie nicht freiwillig auf Ihre Buchung verzichtet und erklären Sie sich schriftlich mit einer Entschädigung in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen einverstanden, so erhöht sich der Betrag der Ausgleichszahlungen um 20 %.


6. Falls Sie nicht freiwillig auf Ihre Buchung verzichtet haben, gelten die im vorliegenden Hinweis genannten Unterstützungsleistungen unbeschadet jeglicher Ansprüche auf einen weiter gehenden Schadensersatz, der Ihnen gemäß den hierfür anwendbaren Rechtsnormen (insbesondere der Richtlinie 90/314/EWG bezüglich Pauschalreisen) möglicherweise zusteht, wobei die besagten Unterstützungsleistungen jedoch auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden können.


7. Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen sowie Kinder ohne Begleitung haben gemäß den obigen Absätzen 3 (w) bis (z) Anspruch auf baldmöglichste Betreuung. TAP AIR PORTUGAL wird mit besonderer Sorgfalt ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.


8. Voucher oder MCO-Gutscheine jeglicher Art, die von TAP AIR PORTUGAL zu Rückerstattungs- oder Bezahlungszwecken ausgegeben werden, können nur für Reisen oder Dienstleistungen verwendet werden, die direkt von TAP AIR PORTUGAL durchgeführt bzw. erbracht werden.


9. Im Sinne der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Definitionen:

Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft - ein Luftfahrtunternehmen mit einer gültigen Betriebsgenehmigung, die von einem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen erteilt wurde.
  • Ausführendes Luftfahrtunternehmen - ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen juristischen oder natürlichen Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
  • Endziel -  der Zielort, der auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein angegeben ist bzw. bei direkten Anschlussflügen der Zielort des letzten Fluges; verfügbare alternative Anschlussflüge bleiben unberücksichtigt, wenn die planmäßige Ankunftszeit eingehalten wird.
  • Person mit eingeschränkter Mobilität - jede Person, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorischer oder motorischer Art, dauerhaft oder vorübergehend), einer geistigen Beeinträchtigung, ihres Alters oder aufgrund anderer Behinderungen eingeschränkt ist und deren Zustand besondere Unterstützung und eine Anpassung der allen Fluggästen bereitgestellten Dienstleistungen an die Bedürfnisse dieser Person erfordert.
 

3. Rechte

Airline Passenger Service Commitment

Die Fluggesellschaften in Europa haben das  Airline Passenger Service Commitment (PDF, 0,1 MB, PT)  zusammen mit Vertretern der Fluggäste, europäischen Regierungen und der Europäischen Kommission entwickelt.

Dieses Dokument umfasst 14 Bereiche, insbesondere die, in denen Aussagen zu den Zeiten vor und nach einer Reise ebenso wie in Bezug auf Flüge getroffen werden.

Hiermit wird das Serviceniveau beschrieben, das Fluggäste von den unterzeichnenden Fluggesellschaften ständig erwarten können.

Gleichzeitig ermöglicht es den Fluggästen, bei der Planung ihrer Reise eine Auswahl der Fluggesellschaft zu treffen, die auf genaueren Informationen als zuvor basiert.
Diese Information steht auf Portugiesisch und Englisch zur Verfügung.


4. Sicherheit


Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen


Europäische Union


Information für die Fluggäste

Angesichts der Ereignisse vom 10. August 2006 und in der Absicht, alle Fluggäste vor der neuen Bedrohung zu schützen, die explosive Flüssigkeiten darstellen, hat die Europäische Union Sicherheitsmaßnahmen erlassen, die die an den Sicherheitskontrollen zulässigen Flüssigkeitsmengen begrenzen.

Diese Sicherheitsmaßnahmen gelten:

  • Für alle Fluggäste;
  • An den Sicherheitskontrollen aller EU-Flughäfen;
  • Für alle Flugziele.

Die Fluggäste dürfen keine Flüssigkeiten in ihrem Kabinengepäck transportieren, mit Ausnahme von Flüssigkeiten, die in Behältnissen von max. 100 ml oder entsprechend (100 g / 3 Oz) transportiert werden, verstaut in einem verschlossenen Plastikbeutel, der durchsichtig ist, sich öffnen und schließen lässt und ein Fassungsvermögen von max. 1 Liter hat (pro Fluggast).

Der Beutel darf die Maße 19 cm X 20 cm nicht überschreiten.

Die Behältnisse müssen leicht in den Beutel passen, so dass dieser leichter geöffnet und geschlossen werden kann und der Inhalt problemlos erkennbar ist und identifiziert werden kann.

Als Flüssigkeiten zählen:
  • Wasser und andere Getränke, Suppen und Sirup;
  • Gel einschließlich Haargel;
  • Pasten, auch Zahnpasta;
  • Weitere Artikel mit ähnlicher Beschaffenheit;
  • Lotionen einschließlich Parfüm und Rasiercreme;
  • Sprays und andere Druckbehälter.

Ausnahmen:

  • Flüssigkeiten, die während der Reise benötigt werden*, die medizinischen Zwecken dienen und zusammen mit einem ärztlichen Rezept sowie einer Bestätigung über die Echtheit der Flüssigkeit mitgeführt werden;
  • Flüssigkeiten, die während der Reise für eine Spezialernährung benötigt werden*, zusammen mit einem ärztlichen Attest;
  • Babynahrung;
* Notwendig für den Gebrauch während des Flugs und Aufenthalts.

Auf Anforderung muss der Fluggast die Echtheit der Flüssigkeit durch Geschmacksprobe oder Auftragen auf die Haut nachweisen.

Injizierbare Arzneimittel

Obwohl für den Transport von injizierbaren Arzneimitteln keine besondere Erklärung erforderlich ist, ist es empfehlenswert, dass der Fluggast Dokumente mitführt, beispielsweise eine ärztliche Erklärung oder andere geeignete Dokumente, die die Notwendigkeit der LAG (Flüssigkeiten, Aerosole und Gele) während der Reise bestätigen, damit es bei der Sicherheitskontrolle nicht zu Problemen und Verzögerungen kommt.

Für weitere Auskünfte oder Informationen kontaktieren Sie bitte:
E-Mail: [email protected] 
Fax: (+351) 21 842 35 87
Anschrift: Rua B, Edifício 4 - Aeroporto da Portela 4
1749-034 Lisboa - PORTUGAL

Hinweis: Diese Beschränkungen beziehen sich nicht auf Flüssigkeiten in ungeöffneten Plastikverpackungen, die in Läden erworben und verpackt wurden, die sich hinter der Bordkartenkontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer Fluggesellschaft der Europäischen Union befinden.

Die Plastikverpackungen dürfen jedoch unter keinen Umständen vor der Sicherheitskontrolle geöffnet werden und müssen, wenn möglich, bis zum Reiseziel ungeöffnet bleiben.

Diese Maßnahmen gelten nicht für das am Schalter aufgegebene Freigepäck.


Weitere Maßnahmen:

Die Mäntel und Jacken der Fluggäste werden getrennt vom Kabinengepäck kontrolliert.

Laptops und andere große elektronische Geräte müssen vor der Sicherheitskontrolle aus dem Kabinengepäck entnommen werden und werden einer separaten Kontrolle unterzogen.


Empfehlungen für die Fluggäste

  • Vermeiden Sie den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Kabinengepäck;
  • Zeigen Sie den Mitarbeitern vor Ort vor der Sicherheitskontrolle und der Durchleuchtung alle Flüssigkeiten, die Sie mit sich führen;
  • Bitten Sie darum, dass Flüssigkeiten, die Sie nach der Bordkartenkontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer europäischen Fluggesellschaft erworben haben, separat von anderen Artikeln, die Sie gekauft haben, in einer geschlossenen Verpackung zusammen mit dem Zahlungsbeleg untergebracht werden;
  • Lassen Sie die geschlossene Verpackung bis zum Ende Ihrer Reise ungeöffnet, insbesondere, wenn Sie umsteigen, um keine Konfiszierung der Flüssigkeiten an einer anderen Sicherheitskontrolle zu riskieren.
  • Fragen und Anworten (PDF, 0,1 MB, DE).



Brasilien

Verordnung über die Begrenzung des Transports von Flüssigkeiten auf internationalen Flügen

Alle Fluggäste auf internationalen Flügen sowie diejenigen, die die Abflughalle für internationale Flüge nutzen, müssen folgende Beschränkungen bezüglich des Transports ihres Handgepäcks beachten:

  • Alle Flüssigkeiten müssen in Behältnissen für bis zu 100 ml transportiert werden, die in einem durchsichtigen, versiegelten Plastikbeutel mit maximalem Volumen von 1 Liter zu verstauen sind. Die Maße des Plastikbeutels dürfen 20 X 20 cm nicht überschreiten. Jeder Passagier darf nur einen Plastikbeutel mit sich führen.
  • Flüssigkeiten, die sich in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von über 100 ml befinden, können nicht befördert werden, selbst wenn das Behältnis nur zum Teil gefüllt ist.
  • Die Behältnisse müssen vorschriftsmäßig in dem transparenten, vollständig versiegelten Plastikbeutel verstaut werden (so dass sie nicht zusammengepresst werden).
  • Von den Beschränkungen ausgenommen sind ärztlich verschriebene Medikamente, Babynahrung sowie Spezialnahrung in der Menge, die für die Dauer des Flugs einschließlich möglicher Zwischenaufenthalte benötigt wird. Die beschriebenen Artikel müssen bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.


5. Spezialtransporte

Spezialtransporte

Verordnung über die Rechte von Fluggästen mit Behinderung und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität hier (PDF, 0,1 MB, DE).



6. Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung (OSb)

Seit dem 15. Februar 2016 ist die neue elektronische Plattform der online-Streitbeilegung (OSb) für Verbraucher und Händler hier verfügbar.

Diese Plattform zielt auf eine schnellere, einfachere und kostengünstigere Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.

Wenn Verbraucher eine Beschwerde auf der OSb-Plattform einreichen, fungieren die alternativen Beschwerdestellen als Schiedsrichter zwischen den Parteien zur Lösung des Problems.

Weitere Informationen über alternative Verfahren zur Streitbeilegung (ADR) und die Plattform der online-Streitbeilegung (OSb) sind auf der Website der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission oder der Website des EVZ verfügbar.